Kreuzworträtsel-Frage: Abgrenzungen im Strafrecht

  • TATBESTAND: Der Tatbestand beschreibt die gesetzlichen Merkmale einer Straftat und bildet die zentrale Abgrenzung für strafbares Verhalten. (10 Buchstaben)
  • RECHTFERTIGUNGSGRUENDE: Umschreiben Umstände, unter denen eine an sich strafbare Handlung ausnahmsweise gerechtfertigt ist und somit die Strafbarkeit entfällt. (22 Buchstaben)
  • SCHULDAUSSCHLUSSGRUENDE: Bestimmen die Grenzen der persönlichen Vorwerfbarkeit einer Tat, auch wenn Tatbestand und Rechtswidrigkeit gegeben sind. (23 Buchstaben)
  • KONKURRENZ: Regelt die Abgrenzung und das Verhältnis mehrerer Straftaten zueinander (z.B. Tateinheit, Tatmehrheit). (10 Buchstaben)
  • ABGRENZUNG: Der direkte Begriff aus dem Hinweis, bezieht sich auf die Festlegung von Grenzen zwischen verschiedenen Rechtsbegriffen oder Sachverhalten im Strafrecht. (10 Buchstaben)
  • DELIKT: Bezeichnet eine konkrete Straftat, die durch spezifische Abgrenzungen definiert ist. (6 Buchstaben)
  • STRAFBARKEIT: Die Frage, ob eine Handlung strafbar ist, erfordert die Prüfung zahlreicher Abgrenzungen (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld). (12 Buchstaben)
  • VORSATZ: Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist entscheidend für die Einordnung und Strafbarkeit einer Tat. (7 Buchstaben)
  • FAHRLAESSIGKEIT: Die Abgrenzung von fahrlässigem Handeln zu vorsätzlichem Handeln oder gänzlich straflosem Verhalten. (15 Buchstaben)
  • IRRTUM: Irrtumslehren (z.B. Tatbestandsirrtum, Verbotsirrtum) stellen wichtige Abgrenzungen für Schuld und Strafbarkeit dar. (6 Buchstaben)