Kreuzworträtsel-Frage: ablehnender Bescheid

  • ABSAGE: Ein ablehnender Bescheid, oft informell oder als Antwort auf eine Einladung/Angebot. (6 Buchstaben)
  • ABLEHNUNG: Der Akt oder das Ergebnis der Ablehnung eines Antrags oder einer Bitte. (9 Buchstaben)
  • VERWEIGERUNG: Die Weigerung, etwas zu tun oder zu geben, entspricht einem ablehnenden Bescheid. (12 Buchstaben)
  • RUECKWEISUNG: Eine offizielle Ablehnung oder Zurückweisung, z.B. eines Antrags oder eines Papiers. (12 Buchstaben)
  • NEGATIVBESCHEID: Ein förmlicher Bescheid, der eine negative Entscheidung oder Ablehnung mitteilt. (15 Buchstaben)
  • VETO: Ein förmliches Widerspruchsrecht, das eine Entscheidung ablehnt oder verhindert. (4 Buchstaben)
  • DIENSTABLEHNUNG: Die Ablehnung einer Dienstleistung oder eines Antrags im Dienstleistungsbereich. (15 Buchstaben)