Kreuzworträtsel-Frage: Ablehnung des Nachlasses

  • ERBAUSSCHLAGUNG: Der rechtliche Fachbegriff für die förmliche Ablehnung eines Nachlasses durch den Erben. (15 Buchstaben)
  • AUSSCHLAGUNG: Die allgemeine Bezeichnung für die Ablehnung, die auch im Erbrecht für einen Nachlass verwendet wird. (12 Buchstaben)
  • VERZICHT: Das Aufgeben eines Anspruchs oder Rechts, was auch die Ablehnung eines Nachlasses umfassen kann. (8 Buchstaben)