Kreuzworträtsel-Frage: Abmachung der Sozialpartner

  • TARIFVERTRAG: Die spezifischste und gebräuchlichste Bezeichnung für eine Abmachung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern (Sozialpartnern). (12 Buchstaben)
  • ABKOMMEN: Ein allgemeiner Begriff für eine Vereinbarung, der auch auf Absprachen zwischen Sozialpartnern zutrifft. (8 Buchstaben)
  • VEREINBARUNG: Ein breiter Begriff für eine Übereinkunft oder Absprache, die auch von Sozialpartnern getroffen werden kann. (12 Buchstaben)
  • VERTRAG: Eine rechtlich bindende Übereinkunft, die auch zwischen Sozialpartnern geschlossen werden kann, wenn auch weniger spezifisch als 'Tarifvertrag'. (7 Buchstaben)