Kreuzworträtsel-Frage: Abrede beim Verkauf über den vorläufigen Verbleib der Ware

  • KONSIGNATION: Bezeichnet eine Vereinbarung, bei der Waren beim Käufer gelagert werden, aber rechtlich noch Eigentum des Verkäufers bleiben, bis sie verkauft oder verbraucht werden. Dies regelt den vorläufigen Verbleib der Ware beim Verkauf. (12 Buchstaben)
  • KOMMISSION: Ware, die im Auftrag und auf Rechnung eines anderen zum Verkauf überlassen wird (Kommissionsware), wobei der vorläufige Verbleib bis zum Verkauf geregelt ist. (10 Buchstaben)
  • EIGENTUMSVORBEHALT: Der Verkäufer behält das Eigentum an der Ware, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, auch wenn die Ware bereits an den Käufer übergeben wurde. Dies regelt den rechtlichen Status während des vorläufigen Verbleibs. (18 Buchstaben)
  • DEPOSITUM: Eine Hinterlegung oder Verwahrung von Sachen, was den vorläufigen Verbleib regelt. Kann im weiteren Sinne eine Abrede im Verkauf sein, aber weniger spezifisch. (9 Buchstaben)