Kreuzworträtsel-Frage: Abschaffen (veraltet)
- ABROGIEREN: Ein veraltetes Wort, das 'aufheben', 'abschaffen' oder 'für ungültig erklären' bedeutet, besonders in Bezug auf Gesetze oder Verträge. (10 Buchstaben)
- KASSIEREN: Kann im veralteten Sinne 'annullieren', 'für nichtig erklären' oder 'aufheben' bedeuten, oft im juristischen Kontext. (9 Buchstaben)
- ANNULIEREN: Bedeutet 'für ungültig oder nichtig erklären' oder 'aufheben'. Es ist formeller und in diesem Kontext als 'abschaffen' mit veraltetem Anklang verwendbar. (10 Buchstaben)