Kreuzworträtsel-Frage: abschaffen, zurücknehmen
- AUFHEBEN: Bedeutet, etwas für ungültig zu erklären, eine Entscheidung rückgängig zu machen oder abzuschaffen. (8 Buchstaben)
- WIDERRUFEN: Eine Erklärung, ein Versprechen oder einen Befehl zurücknehmen. (10 Buchstaben)
- ANNULLIEREN: Etwas für ungültig erklären, oft im juristischen oder formalen Kontext, wie eine Ehe oder einen Vertrag abschaffen. (11 Buchstaben)
- STORNIEREN: Eine Bestellung, Buchung oder einen Termin absagen oder rückgängig machen. (10 Buchstaben)
- STREICHEN: Etwas entfernen, löschen oder absagen, z.B. einen Punkt von einer Liste streichen oder eine Stelle abschaffen. (9 Buchstaben)
- EINZIEHEN: Etwas zurücknehmen oder einkassieren, z.B. eine Lizenz oder eine Ware einziehen. (9 Buchstaben)