Kreuzworträtsel-Frage: Abschlägiger Bescheid

  • ABLEHNUNG: Ein abschlägiger Bescheid ist eine Ablehnung einer Anfrage oder eines Antrags. (9 Buchstaben)
  • ABSAGE: Eine Absage ist eine Form eines abschlägigen Bescheids, oft im Kontext von Terminen oder Zusagen. (6 Buchstaben)
  • NEIN: Die direkte Antwort eines abschlägigen Bescheids ist 'Nein'. (4 Buchstaben)
  • VERWEIGERUNG: Eine Verweigerung ist die Handlung, etwas abzulehnen, was zu einem abschlägigen Bescheid führt. (12 Buchstaben)
  • ABSATZ: Ein Abschlag kann im Kontext von Preisen oder Rabatten stehen, ist aber weniger direkt als 'Ablehnung'. (6 Buchstaben)