Kreuzworträtsel-Frage: alleinige Befugnis zur Veröffentlichung
- URHEBERRECHT: Das gesetzlich geschuetzte Recht eines Urhebers, sein Werk allein zu veroeffentlichen und zu verwerten. (12 Buchstaben)
- VERLAGSRECHT: Das Recht, ein Werk zu verlegen und zu verbreiten, oft vom Urheber abgeleitet. (12 Buchstaben)
- EXKLUSIVRECHT: Ein alleiniges Recht, das auch die Veröffentlichung umfassen kann. (13 Buchstaben)