Kreuzworträtsel-Frage: alleinige Befugnis zur Veröffentlichung

  • URHEBERRECHT: Das gesetzlich geschuetzte Recht eines Urhebers, sein Werk allein zu veroeffentlichen und zu verwerten. (12 Buchstaben)
  • VERLAGSRECHT: Das Recht, ein Werk zu verlegen und zu verbreiten, oft vom Urheber abgeleitet. (12 Buchstaben)
  • EXKLUSIVRECHT: Ein alleiniges Recht, das auch die Veröffentlichung umfassen kann. (13 Buchstaben)